§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter. Sophie Hildebrandt und evtl. eingesetzte externe Referenten werden nachfolgend im Text als Trainer oder Auftragnehmer bezeichnet. Die Vertragspartner werden als Kunden oder Teilnehmer bezeichnet.
2. Jede volljährige Person kann Teilnehmer werden/sein. Gelten für spezielle Angebote weitere Zugangsvoraussetzungen, müssen der Teilnehmer und sein Hund diese erfüllen. Minderjährige Teilnehmer bei Angeboten sind nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson oder (ab 14 Jahren) mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigen zugelassen.
3. Durch seine Unterschrift auf dem Trainingsvertrag sowie bei Teilnahme an Trainingseinheiten erkennt der Teilnehmer die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Grundregeln im Training gemäß § 2 dieser AGB an.
4. Der Erfolg der Trainingsempfehlungen steht in unmittelbarer Abhängigkeit zur Konsequenz des Teilnehmers im Alltag sowie vom Wesen des Hundes und seinen Veranlagungen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass es keine Erfolgsgarantie für die im Trainingsbetrieb vermittelten Inhalte gibt.
§ 2 Grundregeln im Einzel- und Gruppentraining
1. Die Teilnehmer von Trainings und Veranstaltungen verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass ihre am Training teilnehmenden Hunde frei von ansteckenden Krankheiten/Parasiten sowie nach aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft sind. Die Teilnehmer sind verpflichtet, dies beim erstmaligen Besuch eines der Angebote einen gültigen Impfausweis nachzuweisen.
2. Teilnehmer sind verpflichtet, beim erstmaligen Besuch eines der Angebote ihren Hundehalterhaftpflichtversicherungsnachweis vorzulegen.
3. Bei jeder Trainingseinheit hat der Teilnehmende dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund regelmäßig und in Abhängigkeit zu Anforderungen und Wetterbedingungen Zugang zu Frischwasser bekommt. Darüber hinaus ist das für die Trainingseinheit notwendige Equipment mitzubringen (Geschirr/Halsband, [Schlepp-] Leine, Belohnung, Decke).
4. Halter von -gegenüber Menschen oder anderen Tieren- beißvorfällig gewordener Hunde sind dazu verpflichtet, dies gegenüber den Trainern im Vorfeld der Veranstaltung anzugeben. Gleiches gilt für bekannte körperliche Beschwerden der teilnehmenden Tiere. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Hund gegenüber anderen Menschen und Tieren ausreichend abzusichern, z.B. über einen geeigneten Maulkorb. Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen.
5. Im Trainingsbetrieb ist den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Die Hausordnung am Durchführungsort ist einzuhalten.
6. Vor dem Training sollten die teilnehmenden Hunde die Möglichkeit bekommen, sich zu lösen. Die Hinterlassenschaften des eigenen Hundes sind selbstständig zu beseitigen.
7. Der direkte Kontakt zwischen den Hunden ist unmittelbar vor und nach der Trainingseinheit nicht gewünscht. Während des Trainings in Veranstaltungen mit mehreren Hunden sind die Mensch-Hund-Teams so zu positionieren, dass sich die Teilnehmer und deren Hunde nicht berühren können (mind. Leinenlänge plus Armlänge). Direkter Hundekontakt findet im Kontext von Veranstaltungen von morimari Hundetraining nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Trainer statt.
8. Läufige Hündinnen können (!) in Ausnahmefällen vom Gruppentraining ausgeschlossen werden, insofern dies den erfolgreichen Trainingsabschluss anderer Teilnehmer beeinträchtigt. Bitte nehmen Sie im Einzelfall vor dem Training Kontakt zu den durchführenden Trainern auf.
9. Stachelhalsbäder, Teletackgeräte, und Moxonleinen ohne Zugstopp sind im Training nicht erlaubt. Bei Nichteinhaltung wird der Teilnehmer vom Training ausgeschlossen.
§ 3 Bild-, Text- und Videodokumente
1. Ausgegebene Unterlagen und Kursinhalte dürfen ohne die Genehmigung der sie zur Verfügung stellenden Trainer nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
2. Die Benutzung von Bild- und Tonaufnahmegeräten während des Trainings ist ohne vorherige Erlaubnis durch die Trainer und der anderen Teilnehmer nicht gestattet.
3. Der Halter erklärt, dass er alle Rechte am im Training gefertigten Bild- und Videomaterial seines Hundes an die durchführenden Trainer abtritt, die sie zu Öffentlichkeitszwecken nutzen können, insofern er dies in der gemeinsamen Vereinbarung so angegeben hat. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
§ 4 Veränderungen im Trainingsablauf
1. Die Trainer sind berechtigt, Veränderungen des Trainingsablaufes (z.B. hinsichtlich des Ortes oder aufgrund unzumutbarer Wetterverhältnisse) vorzunehmen. Etwaige Änderungen werden dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt. Soweit der Trainingsverlauf nicht wesentlich beeinträchtigt wird (Nachweispflicht liegt beim Teilnehmer), berechtigen die Veränderungen nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Gebühren.
2. Die Trainer behalten sich das Recht vor, Gruppenkurse abzusagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl von vier Personen nicht erreicht wird. Sobald eine Trainingseinheit abgesagt werden muss, bemühen sich die Trainer um einen geeigneten Ausweichtermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Leistungsgebühren zurückerstattet.
§ 5 Bezahlweise und Vergütung
1. Für die Teilnahme an Angeboten von fallen die Kosten an, die der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Veranstaltung in Barzahlung oder nach Rechnungslegung vor Veranstaltungsbeginn begleichen muss, insofern nicht im Einzelfall anders vereinbart. Es zählen die zum Zeitpunkt der getroffenen Vereinbarung geltenden Preise, die auf der Internetseite von morimari Hundetraining aus Weimar (https://www.morimari-hundetraining.de/) nachzulesen bzw. bei den Trainern zu erfragen sind.
§ 6 Rücktritt vom Training (-svertrag)
1. Kann die von den Veranstaltern geschuldete Leistung durch unvorhersehbare und durch sie unverschuldete Umstände (z.B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigen, krankheitsbedingten Ausfall der Dozenten) nicht erbracht werden, so ist er berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen wird der Kunde umgehend benachrichtigt. Gegebenenfalls wird ein Ersatztermin vorgeschlagen. Ist der Kunde nicht einverstanden, erhält er/sie das für den ausgefallenen Termin bezahlte Entgelt voll umfänglich zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2. Weiterbildungsveranstaltungen, Seminare und Workshops: Sollte ein Kunde nicht an einer gebuchten Veranstaltung teilnehmen können, kann er/sie einen adäquaten Ersatzteilnehmer benennen. Wird kein Ersatzteilnehmer benannt und erfolgt die Abmeldung weniger als vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, fallen Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Veranstaltungsentgeltes an. Erfolgt die Abmeldung zwischen zwei und vier Wochen vor dem Veranstaltungsbeginn, werden 25% des Veranstaltungsentgelts berechnet. Bei einer Abmeldung innerhalb der zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Veranstaltungspreises berechnet. Nimmt ein Kunde ohne Abmeldung nicht an der Veranstaltung teil oder bricht er/sie die Teilnahme während der Veranstaltung ab, bleibt er/sie zur Zahlung von 100% des vereinbarten Veranstaltungsentgelts verpflichtet. Eine Rückerstattung ist dann nicht möglich. Maßgebend für die Anzahl der Tage vor Veranstaltungsbeginn ist der schriftliche Zugang der Stornierung beim Veranstalter. Eine etwaige Rückerstattung bereits gezahlter Beträge erfolgt auf dem gleichen Weg wie die Zahlung.
3. Gruppenkurse und Einzeltrainings: Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Beginn der Leistung ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Teilnehmer 50% der Höhe der für die Dienstleistung anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (z.B. vertragswidriges Verhalten, höhere Gewalt/Zufall, langfristige Krankheit, Schwangerschaft) bleibt für die Vertragsparteien unberührt. Der Teilnehmer schuldet dem Trainer die volle Höhe der Summe für die bereits erbrachten Leistungen bis zum Kündigungszeitpunkt. Er hat die Möglichkeit, in diesem Fall einen Ersatzteilnehmer zu bestimmen. Bricht der Teilnehmer eine Trainingseinheit vorzeitig ab, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Verspätungen des Teilnehmers führen nicht zur Minderung der Vergütung oder zur Verlängerung der Trainingseinheit.
§ 7 Haftung
1. Aus der Dienstleistungstätigkeit besteht eine Haftungsbeziehung nur zwischen dem Auftragnehmer und dem Teilnehmer.
2. Der Besuch von Trainings und Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Verletzungs- und Krankheitsrisiko. Gleiches gilt für die den Teilnehmer begleitenden Personen. Die Haftung des Auftragnehmers ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Hund/die Hunde des Teilnehmers oder den Teilnehmer selbst zustande kommen, haftet Letzterer. Der Teilnehmer ist auch während der Trainingsveranstaltungen verantwortlicher Tierhalter und -Aufseher im Sinne der §§ 833, 834 BGB. Kommt es (wiederholt) zu Schäden, behalten sich die Auftragnehmer vor, den Teilnehmenden und seinen Hund vom Training auszuschließen.
4. Die Trainer übernehmen gegenüber dem Teilnehmer keinerlei Haftung für vermittelte Dienstleistungsverträge mit Dritten. Eine Haftung der Auftragnehmer ist - soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
1. Die Auftragnehmer distanzieren sich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Inhalten verlinkter Webseiten. Für diese Inhalte sind die jeweiligen Eigentümer der Webseiten verantwortlich.
2. Sind einzelne Klauseln dieser AGB rechtsunwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannte Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
3. Der Gerichtsstand ist Weimarer Land bzw. Weimar.
(Version: 06.08.2022)